
cạpitis deminutio , im römischen Recht die Minderung oder der Verlust der Rechts- oder Handlungsfähigkeit, z. B. durch Versklavung.
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Capitis deminutio (lat.), im römischen Rechte diejenige Veränderung, welche eine Person in Ansehung ihrer bürgerlichen Rechtsfähigkeit erleidet. Während nämlich nach moderner Rechtsanschauung jeder Mensch als Rechtssubjekt, mithin als Person, erscheint, war nach römischem Rechte die volle Rechtsfähigkeit des Menschen durch das Vorhandensein...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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